Veranstaltung: D 01/11-1
Dürfen Naturschutzhelfer auch in der Dämmerung und nachts unterwegs sein oder darf ein Jäger einen Naturschutzhelfer aus dem Gebiet verweisen?
Dürfen Amphibien gefangen werden, um sie zu ihren Laichgewässern zu bringen?
Über welche Befugnisse verfügen ehrenamtliche Naturschützer bei der Erfassung von Ordnungswidrigkeiten und der damit zusammen hängenden Aufnahme persönlicher Daten?
Wo liegen die rechtlichen Grenzen beim Fotografieren zur Dokumentation von Arten?
Diese und andere Fragen begegnen ehrenamtlich im Naturschutz Tätigen - bewusst und unbewusst - im täglichen Leben. Die Veranstaltungsreihe bringt anhand von Fallbeispielen sehr praxisbezogen Licht in den „Paragraphendschungel“. Den ehrenamtlichen Naturschützern wird auf lebensnahe Art und Weise das wichtige juristische Grundwissen vermittelt, welches gleichermaßen Handwerkszeug und Spielregeln ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit darstellt.
Rechte und Pflichten der im (behördlich bestellten) ehrenamtlichen Naturschutzdienst Tätigen werden ebenso erläutert wie Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht und Sperrungen in der Landschaft.
Weitere Aspekte der Rechtsschulungen sind die praktischen rechtlichen "Auswirkungen" der verschiedenen Schutzgebietssysteme der NATURA 2000-Richtlinie über FFH- und Vogelschutzgebiete bis hin zu besonders geschützten Biotopen.
Auch das System des Artenschutzrechts mit wichtigen Neuerungen und Spezialregelungen bspw. im Zusammenhang mit gebäudebewohnenden Tierarten wird thematisiert. Neuerungen und der Umgang mit strittigen Auslegungen im Gehölzschutz runden das Themenfeld ab.
Referent: Frank Machalz
(langjährig praktisch und lehrend tätiger Jurist mit den Schwerpunkten Arbeits(schutz)recht, Umweltrecht, Haftungsrecht einschließlich Absicherung/Versicherung – in einer Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät u.a. auch mit den Tätigkeitsschwerpunkten Urheber- und Medienrecht; Lehrbeauftragter für Umweltrecht / Arbeits(schutz)recht u.a. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft und an der Technischen Universität in Berlin; Inhaber der envigration Umwelt- und Unternehmensberatung in Berlin)
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für amtlich bestellte ehrenamtliche Naturschützer kostenlos, Verpflegung und Arbeitsmaterialien werden gestellt. Fahrtkosten werden den Teilnehmern gegen Nachweis erstattet.
Für nicht zum ehrenamtlichen Naturschutz gehörige Personen wird eine Teilnahmegebühr von 10,-€ erhoben.
Veranstaltungsort:
Natur- und Umweltzentrum Vogtland
OT Unterlauterbach
Treuener Str. 2
08239 Oberlauterbach
Die Anmeldefrist endet am 14.10.2011. Danach ist eine Anmeldung bei freien Plätzen noch möglich. Achtung: die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.
Ziel der Veranstaltung ist die Weiterbildung der Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzes hinsichtlich allgemeiner juristischer Grundlagen, Umsetzung des Sächsischen Naturschutzrechts, Arten- und Gehölzschutz, Schutzgebietssystem- und Natura 2000 - Bestimmungen.
09:00 Begrüßung
Carina Mäusezahl, i. A. Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Karin Hohl, Natur- und Umweltzentrum Vogtland
09:15 Rechtsschulung
10.45 Pause
11.00 Rechtsschulung
12.30 Mittagspause
13.30 Besichtigung des Umweltzentrums Vogtland
Karin Hohl, Natur- und Umweltzentrum Vogtland
14.15 Rechtsschulung
15:00 Pause
15.30 Rechtsschulung
16:45 Zusammenfassung und Schlusswort
ca. 17:00 Ende der Veranstaltung
Diese Veranstaltung kann nicht online gebucht werden.