Wie sicher ist unser Trinkwasser? - Hygiene in Trinkwasserinstallationen öffentlicher Gebäude !!!AU (C 10/14)

Aus organisatorischen Gründen muss diese Veranstaltung leider ausfallen! Zur Zukunftssicherung der Menschheit gehört vorrangig der sorgsame Umgang mit den Wasserressourcen der Erde. Nachhaltiges Wassermanagement erweist sich als eine globale, aber auch lokale Herausforderung. So ist jeder Betreiber von Trinkwasseranlagen (über den privaten Gebrauch hinaus) dazu verpflichtet, die Einhaltung der Trinkwasserverordnung 2011 zu gewährleisten. Das setzt voraus, die Vorschriften zu kennen und sicher zu stellen, dass das Trinkwasser der eigenen Einrichtung so beschaffen ist, dass keinesfalls eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit eintritt. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Wasseraufbereitung und vor allem Wasserverteilung nach den allgemeinen Regeln der Technik, die z.B. in der Richtlinie 6023 der VDI (Verein dt. Ingenieure) festgeschrieben sind.Jeder Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Jugendeinrichtungen, Jugendherbergen, Schulen, Umweltbildungseinrichtungen, der über einen frei zugänglichen Wasseranschluss verfügt, ist dazu verpflichtet, einschlägige Regelwerke zu kennen und anzuwenden. So ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung mikrobiologische und chemische Anforderungen sowie Indikatorparameter, welche zwingend eingehalten werden müssen und einer ständigen Untersuchung bedürfen. Gesundheitsämter überwachen diese Untersuchungen. Der Betreiber ist jedoch für die Wasserqualität in seinem Gebäude selbst verantwortlich. Bei einer Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Legionellen kann die sofortige Sperrung des Trinkwasseranschlusses bis auf Weiteres verfügt werden.

Zielstellung

Die Veranstaltung gibt einen Überblick zu den Anforderungen an Trinkwasserinstallationen. Es werden Grundkenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten bei der Bereitstellung von Trinkwasser vermittelt. Damit werden Leiter und deren Beauftragte in öffentlichen Einrichtungen sensibilisiert, Trinkwasser-verunreinigungen vorzubeugen bzw. entsprechende Maßnahmen bei einer Gefährdung zu ergreifen.

Teilnahmevoraussetzung

Das Teilnahmeentgelt beträgt 30,00 €. Im Teilnahmeentgelt sind das Tagungsentgelt, Tagungsunterlagen und Tagungsgetränke enthalten. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Rechnung.

Hinweise

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber öffentlicher Einrichtungen mit Trinkwasserinstallation, insbesondere an Umweltbildungseinrichtungen, Schulen, Pädagogische Tages- und Mehrtageseinrichtungen und Naturschutzeinrichtungen sowie Schulungseinrichtungen, aber auch an andere Unternehmen Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung, welche Kenntnisse der Grundlagen der Trinkwasserverordnung und der Regelungen der VDI-Richtlinie 6023 nachweist.

Datum

25.03.2014

Ort

Kultur- und Umweltzentrum e.V. Ökoschule

Am Festanger 8
04416 Markkleeberg

Thema

Kontakt

Simona Kahle

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt

0351/81416-613
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