Nicht mehr benötigte Bahnflächen (Region Dresden) Das Freistellungsverfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (C 58/14-3)

Auf Grund des ständig wachsenden Umfanges der sogenannten nicht mehr benötigten Bahnflächen nehmen die Anzahl und die Bedeutung des Freistellungsverfahrens zu. Diese sind Voraussetzung für eine Nutzungsänderung der entsprechenden Flächen. Die Freistellung ist ein Verfahren nach § 23 AEG, mit dem eine (ehemalige) Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert.

Zielstellung

In der Veranstaltung wird zunächst kurz die Charakteristik und der Umfang der nicht mehr benötigten Bahnflächen im Freistaat Sachsen vorgestellt. Vertreter des Eisenbahnbundesamtes und der Deutschen Bahn AG erläutern die Voraussetzungen, die Durchführung und die Ergebnisse des Freistellungsverfahrens.

Teilnahmevoraussetzung

Die Veranstaltung richtet sich an kommunale Vertreter und ist für diese kostenfrei.

Hinweise

Veranstaltungsort: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, Aula, Gutenbergstraße 6, 01307 Dresden, www.sbg-dresden.de

Datum

11.06.2014

Thema

Kontakt

Dr. Hans-Joachim Gericke

Sächsische Landesstiftung

0351 81416-601
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