Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gewährt 2021 finanzielle Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen aus dem von den Abgeordneten beschlossenen Haushalt des Freistaates Sachsen.
Unterstützt werden Maßnahmen der Umweltbildung von freien Trägern, kleinen Verbänden und Vereinen, die sonst kaum Möglichkeiten haben, Fördermittel oder finanzielle Unterstützung aus anderen Programmen zu erhalten.
Die Unterstützung der Umweltbildung dient folgenden Zielen:
Unter Umweltbildung wird im Sinne des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur und Umweltschutz (BANU) folgendes verstanden: „Vermittlung von Informationen, Methoden und Werten um den handelnden und verantwortlichen Menschen zur Auseinandersetzung mit den Folgen seines Tuns in der natürlichen gebauten und der sozialen Umwelt zu befähigen und zu umweltgerechtem Handeln als Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu bewegen.“ Umweltbildung ist Bestandteil der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen werden auf Basis von Kooperationsvereinbarungen ausgereicht. Für die finanzielle Unterstützung ist eine schriftliche Interessenbekundung bis zum 30.09.2020 für die geplante Maßnahme oder das geplante Projekt im Jahr 2021 bei der LaNU einzureichen. Interessenbekundungen, die nach dieser Frist bei der LaNU eingehen, können nur bei Verfügbarkeit von Mitteln berücksichtigt werden.
Folgende Voraussetzungen der Umweltbildungseinrichtung müssen erfüllt sein:
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Die Auswahlentscheidung bezieht sich auf Maßnahmen und Projekte, nicht auf Einrichtungen.
Maßnahmen aller Umweltbildungseinrichtungen, die die allgemeinen Anforderungen erfüllen, können Berücksichtigung finden. Über die Gewährung der Unterstützung entscheidet die LaNU im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und vorbehaltlich dem Haushaltsbeschluss für den Doppelhaushalt 2021/22 durch die Abgeordneten des Landtages des Freistaates Sachsen. Die LaNU behält sich vor, bestimmte Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit und Notwendigkeit spezieller Einzelmaßnahmen festzulegen.
Alle Interessenbekundungen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, werden zur Bewertung in eine Auswahlentscheidung einbezogen. Die Auswahlentscheidung wird für das Jahr 2021 bis zum 31.12.2020 getroffen. Grundlage der Auswahlentscheidung ist eine Rangliste nach festgelegten Kriterien gemäß den Angaben in der Interessenbekundung.
Interessensbekundungen müssen sich auf Umweltbildungsmaßnahmen, die im Jahr 2021 vollständig umgesetzt werden können, beziehen. Die Unterstützung wird auf Basis einer Kooperationsvereinbarung ausgereicht, diese wird nach getroffener Auswahlentscheidung und vorliegendem Haushaltsbeschluss des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung nach Abgabe einer Interessenbekundung.
Für die Interessenbekundung ist das unter Downloads hinterlegte Formular zu verwenden. Dieses ist unterschrieben bis 30.09.2020 per Mail oder Post mit Betreff „Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen“ an folgende Adresse zu senden:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Akademie
Riesaer Straße 7
01129 Dresden
Poststelle.adl@lanu.sachsen.de
Für Fragen steht Ihnen Frau Simona Kahle zur Verfügung.
Simona Kahle
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt, Akademie +49 (351) 814 16 666 E-Mail-Kontakt |