Aufruf zur Interessenbekundung für eine Maßnahme der Umweltbildung in Sachsen

Förderung/Finanzielle Unterstützung

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gewährt, vorbehaltlich der abschließenden parlamentarischen Beratungen im Sächsischen Landtag zum Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaates Sachsen, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen.


Unterstützt werden Maßnahmen der Umweltbildung von freien Trägern, kleinen Verbänden und Vereinen, die sonst kaum Möglichkeiten haben, Fördermittel oder finanzielle Unterstützung aus anderen Programmen zu erhalten.


Die Unterstützung der Umweltbildung dient folgenden Zielen:

  1. Die unterstützten freien Träger, Vereine und Verbände helfen der LaNU im Rahmen von Kooperationen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags.
  2. Die Unterstützung sichert und steigert die Qualität in der Umweltbildung in Sachsen und motiviert zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der jeweiligen Umweltbildungseinrichtung.
  3. Die Unterstützung hilft, eine Kontinuität von Umweltbildungsangeboten in der Fläche und eine Verstetigung der Personalressourcen in den Umweltbildungseinrichtungen zu erreichen.

Unter Umweltbildung wird im Sinne des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur und Umweltschutz (BANU) folgendes verstanden: „Vermittlung von Informationen, Methoden und Werten um den handelnden und verantwortlichen Menschen zur Auseinandersetzung mit den Folgen seines Tuns in der natürlichen gebauten und der sozialen Umwelt zu befähigen und zu umweltgerechtem Handeln als Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu bewegen.“ Umweltbildung ist Bestandteil der Bildung für nachhaltige Entwicklung.


Die Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen werden auf Basis von Kooperationsvereinbarungen ausgereicht. Für die finanzielle Unterstützung ist eine schriftliche Interessenbekundung bis zum 15.12.2018 für die geplante Maßnahme oder das geplante Projekt im Jahr 2019 bei der LaNU einzureichen. Interessenbekundungen, die nach dieser Frist bei der LaNU eingehen, können bei Verfügbarkeit von Mitteln berücksichtigt werden.


Folgende Voraussetzungen der Umweltbildungseinrichtung müssen erfüllt sein:

  • Die Umweltbildungseinrichtung ist ein bereits bestehender kleiner Verein und Verband oder freier Träger mit Sitz in Sachsen.
  • Die Einrichtung ist in der Umweltbildung aktiv.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  verfügen über die notwendige Fach- und pädagogische Kompetenz. Die Fachkompetenz kann durch eine entsprechende berufliche Ausbildung bzw. Qualifikation oder durch entsprechende Erfahrung des Personals nachgewiesen werden.
  • Der Wirkungskreis der Umweltbildungseinrichtung muss überwiegend in Sachsen liegen, Maßnahmen und Projekte werden innerhalb des Freistaates Sachsen umgesetzt.
  • Die Einrichtung erhält in dem betreffenden Jahr keine Unterstützung der LaNU als Naturschutzstation.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Beantragte Maßnahmen und Projekte dürfen nicht bereits durch andere Programme Dritter finanziert werden. Eine Mehrfachfinanzierung ist ausgeschlossen
  • Der maximale Finanzierungsbetrag von Einzelmaßnahmen beträgt 15.000 EUR.
  • Die Unterstützung darf nicht als Eigenanteil für eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Maßnahme verwendet werden.
  • Liegt der beantragten Maßnahme/dem beantragten Projekt eine Gewinnerzielungsabsicht der Einrichtung oder Dritter zugrunde, ist eine Unterstützung ausgeschlossen.

Die Auswahlentscheidung bezieht sich auf Maßnahmen und Projekte, nicht auf Einrichtungen.


Maßnahmen aller Umweltbildungseinrichtungen, die die allgemeinen Anforderungen erfüllen, können Berücksichtigung finden. Über die Gewährung der Unterstützung entscheidet die LaNU im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die LaNU behält sich vor, bestimmte Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit und Notwendigkeit spezieller Einzelmaßnahmen festzulegen.


Alle Interessenbekundungen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, werden zur Bewertung in eine Auswahlentscheidung einbezogen. Die Auswahlentscheidung wird für das Jahr 2019 bis zum 31.01.2019 getroffen. Grundlage der Auswahlentscheidung ist eine Rangliste nach festgelegten Kriterien gemäß den Angaben in der Interessenbekundung.


Interessensbekundungen sollen sich auf Umweltbildungsmaßnahmen für ein Jahr beziehen. Ein Neuantrag im Folgejahr ist zulässig. Die Entscheidung darüber wird ebenfalls im Auswahlverfahren getroffen. Im Antragszeitraum umgesetzte Maßnahmen müssen erfolgreich abgeschlossen sein.


Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung nach Abgabe einer Interessenbekundung.


Für die Interessenbekundung ist das Formular Interessenbekundung zu verwenden. Dieses ist unterschrieben bis 15.12.2018 per Mail oder Post mit Betreff „Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen“ an folgende Adresse zu senden:


Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Akademie
Riesaer Straße 7
01129 Dresden

Poststelle.adl@lanu.sachsen.de

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
Frau Barbara Heidrich (0351/ 81416-604) und
Frau Simona Kahle (0351/ 81416-613)


Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

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