Besuch des NationalparkZentrums

NationalparkZentrum
Blick auf das NationalparkZentrum

Liebe Gäste,

auf Grund der überschrittenen 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner gelten für den Besuch des NationalparkZentrums bzw. der Teilnahme an Veranstaltungen folgende Regelungen:

Im Bereich der Besucherinformation und des Museumsshops muss lediglich ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Abstand von 1,5 m zu Fremden eingehalten werden.

Für Ausstellungsbesucher und Veranstaltungsteilnehmer ab 7 Jahren gilt die 3G-Regel und die Kontakterfassung

  • Geimpft - Nachweis per Pass oder App-Zertifikat

  • Genesen - Nachweis per App-Zertifikat, PCR-Laborergebnis oder Quarantänebescheid auf Grund positivem Testergebnis (min. 28 Tage und max. 6 Monate alt)

  • Getestet - Nachweis per Schnelltest (max. 24h alt) oder PCR-Test (max. 48h) --> ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler auf Grund der Testpflicht in Kita und Schule

Zum Datenabgleich halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein bereit.

Auf Grund der Abstandsregelung ist in allen Bereichen nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern / Gästen möglich.

Wir bitten um Verständnis!

Team NationalparkZentrum Sächsische Schweiz

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