Jahrestreffen der Ehrenamtler im Naturschutz nur in kleiner Runde

Pressemitteilungen

„Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat mitgeteilt, dass auch in 2021 das Jahrestreffen der Ehrenamtler im Naturschutz auf Grund der fortbestehenden Risiken der Corona Pandemie leider nicht im größeren Rahmen stattfinden kann. Das Zusammentreffen von Mitgliedern des Naturschutzdienstes gehört zum festen Kalender der ehrenamtlich Tätigen im Naturschutz. Es bietet neben Fachvorträgen, Exkursionen in der Region und dem umfassenden Austausch über Fragen des Arten- und Biotopschutzes die Möglichkeit zum geselligen Zusammensein.


Zugleich nutzt das SMEKUL diesen Rahmen regelmäßig dazu, ausgewählte besondere Leistungen von Ehrenamtlern durch den Staatsminister des für den Naturschutz zuständigen SMEKUL zu würdigen.   


Um zumindest diese Tradition aufrecht zu erhalten, sind die im Jahr 2020 und 2021 ausge-zeichneten Mitglieder des Naturschutzdienstes von Herrn Staatsminister Günther eingeladen worden, mit ihm im September an einer Exkursion im kleineren, persönlich gehaltenen Kreis im Osterzgebirge teilzunehmen. 


„Auch wenn bedauerlicherweise eine Begegnung mit den Vielen, die sich im Naturschutz im Freistaat engagieren, erneut nicht möglich ist, bleibt es wichtig zu zeigen, dass der unermüdliche Einsatz und die Leistungen für den Naturschutz auch jetzt wahrgenommen werden.“  so Staatsminister Wolfram Günther.


Das SMEKUL ist darüber hinaus mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Gespräch, ob in 2021 durch kleinere Veranstaltungen im regionalen Maßstab diese Würdigung des Staatsministeriums vor Ort noch ergänzt werden kann.“


Hintergrundinformation:

Im Freistaat Sachsen sind derzeit ungefähr 1.100 Bürger*innen im ehrenamtlichen Natur-schutzdienst als Naturschutzhelfer tätig. Sie unterstützen die unteren und die obere Natur-schutzbehörde durch die Beobachtung und Überwachung der Natur und Landschaft bei ihrer Aufgabenerfüllung. Ihre Arbeit beruht auf § 43 SächsNatSchG in Verbindung mit den Rege-lungen der Naturschutzdienstverordnung (NaturschutzdienstVO). 


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