Horstschutzzonen eingerichtet

nicht zugeordnet

"Wir brauchen die Felsen um Spaß zu haben. Aber die Tiere brauchen sie, um zu überleben. Das ist der große Unterschied." U. Augst, Artenschützer im Nationalpark Sächsische Schweiz


Aufgrund erhöhter Schutzwürdigkeit des Wanderfalken im Nationalparkgebiet werden ab 01.März 2019 an allen bekannten Falkenbrutplätzen Horstschutzzonen eingerichtet.

Wir bitten um Verständnis und die Einhaltung, dass die ausgewiesenen Schutzzonen nicht betreten werden.

Hintergrundinformationen zum Thema wurden u.a. in der Sächsischen Zeitung, Ausgabe Pirna am 4.2.2019 veröffentlicht. Den Beitrag finden Sie gleichzeitig in unserem Downloadbereich. und die Lage der Horstschutzzonen wird auf den Internetseiten des Nationalparks Sächsische Schweiz sowie des Sächsischen Bergsteigerbundes nachzulesen sein.

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