Aufruf zur Interessenbekundung für die Ausgestaltung einer Servicestelle BNE

Das Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) stellt auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanzielle Mittel für die Jahre 2023 und 2024 zum Aufbau eines Servicestellennetzwerkes BNE zur Verfügung.
Die Landeskoordinierungsstelle BNE (K-BNE) mit Sitz bei der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) bittet interessierte Einrichtungen/Institutionen/Organisationen um Abgabe einer Interessenbekundung, um als eine von acht zu etablierenden Servicestellen BNE (S-BNE) im Netzwerk mitzuarbeiten.
A) Vorbemerkung
Die auf Grundlage der Sächsischen Landesstrategie BNE (LS BNE)[1] gegründete Landesarbeitsgemeinschaft BNE hat im Rahmen ihrer Beratungsgruppe (BG) „BNE in sächsischen Regionen und Kommunen“ [2] 2020 die Einrichtung eines Servicestellennetzwerkes mit einer dazugehörigen Koordinierungsstelle vorerst als Pilotprojekt empfohlen.
Im Feldversuch (2021/2022), unter Beauftragung der LaNU als „K-BNE im Feldversuch“ durch das SMK wurden, gemeinsam mit BNE-Akteurinnen und -Akteuren, Aufgaben- und Rollenbeschreibungen für potenzielle Servicestellen BNE und eine mögliche sächsische Koordinierungsstelle (K-BNE) erarbeitet.
Eine parallel von der BG „Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren“ empfohlene Etablierung von BNE-Lotsinnen und -Lotsen in Bildungseinrichtungen wurde vom SMK als Konzept beauftragt (BNE-Lotsen-Programm; siehe Anhang 4). Dieses wurde aufgrund von Synergieeffekten und zur Vermeidung von Doppelstrukturen in die o. g. Netzwerkkonzeption integriert.
Die K-BNE ist für die Benennung, Koordination und Betreuung von bis zu acht sächsischen S-BNE sowie für die Koordination des BNE-Lotsen-Programms zuständig und dient für das Netzwerk und für Landesbehörden als zentrale Ansprechpartnerin alle Fragen zu BNE betreffend. Zusammen mit dem Netzwerk der S-BNE, dem sächsischen BNE-Portal und in Vernetzung mit bereits bestehenden Strukturen wird Sachsen so eine, auf verschiedene Akteurinnen und Akteure zugeschnittene, BNE-Struktur erhalten.
Um die K-BNE zu beraten und zu begleiten, wurde eine Lenkungsgruppe (LG K-BNE) eingerichtet.
Die K-BNE geht Kooperationspartnerschaften mit dem Landesverband nachhaltiges Sachsen (LVNS) und dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen (ENS) ein.
B) Interessenbekundung
Die Einrichtung der BNE Servicestellen (S-BNE) dient folgenden Zielen:
Bildung von lokal verankerten Hauptknotenpunkten zwischen regionalen BNE-Akteurinnen und -Akteuren und Förderung des Austauschs und lokaler Vernetzung, vorwiegend im ländlich geprägten Raum Sachsens
Schaffung eines Netzwerkes von regionalen Kontaktstellen; hierbei können S-BNE auf eigene Themenschwerpunkte/Zielgruppen spezialisiert sein
Der Kontakt und die Weitervermittlung von Anfragen innerhalb des Netzwerkes sollte zu jeder Zeit gegeben sein.Verteilung der S-BNE über den Freistaat Sachsen mit überwiegender Ansiedlung im ländlich geprägten Raum
Einzelne S-BNE können auch in den kreisfreien Städten verortet sein, sollen ihren überwiegenden Wirkungskreis jedoch im Umland haben.Implementierung und Verbreitung von BNE durch das BNE-Lotsen-Programm (Anhang 4) in Bildungseinrichtungen in allen Regionen des Freistaates Sachsen
Beratung als erste Anlaufstelle in ihrer Region für alle interessierten Personen, Bildungseinrichtungen und lokale Kommunen/Verwaltungen zum Thema BNE-Beratung sowie Weiterleitung von Anfragen an kompetente Partnereinrichtungen
Insbesondere bieten sie auch Beratungen zu den sächsischen BNE-Qualitätsstandards an (Anhang 5) und begleiten Bildungseinrichtungen innerhalb einer kritischen Selbstreflexion.
Folgende Erfordernisse müssen erfüllt werden bzw. sind zu gewährleisten:
Die Einrichtung setzt alle im Anhang 2 detailliert formulierten Aufgaben zuverlässig um und berichtet der K-BNE regelmäßig darüber.
Der Sitz und der Wirkungskreis der Einrichtung müssen in Sachsen liegen, einen regionalen Fokus haben und in die gesamte Region ausstrahlen (siehe Regionen Anhang 3). Eine sich bewerbende Einrichtung kann sich maximal für zwei Regionen bewerben (das betrifft auch sachsenweit arbeitende Einrichtungen). Die kreisfreien Städte sind in den Regionen inbegriffen.
Die Einrichtung ist mit den Grundsatzpapieren „Sächsische Landesstrategie BNE“, „BNE-Lotsen-Programm“ sowie den „Anregungen für Bildungsanbietende zum Umgang mit BNE-Qualitätsstandards“ vertraut und kann diese anwenden.
Die zu erfüllenden Aufgaben lt. Anhang 2 dürfen nicht bereits aus Mitteln des Freistaates Sachsen oder durch andere Programme Dritter finanziert werden.
Die Teilnahme am zweitägigen Kick-Off des BNE-Servicestellennetzwerkes gemeinsam mit der K-BNE voraussichtlich am 07. und 08. Juni 2023 in Dresden (Übernachtung für max. 2 Teilnehmende pro Einrichtung wird gestellt) wird sichergestellt.
Um den beabsichtigten Bildungscharakter zu wahren, dürfen Maßnahmen nicht geschäftlichen Interessen, politischen Organisationen, einseitiger Meinungsbildung, der Anhänger- und Spendenwerbung sowie einseitiger öffentlicher Auseinandersetzung mit demokratischen Positionen dienen. Die Einrichtung einer Servicestelle bei Unternehmen, bei natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die auf Grund einer gesetzlichen oder sonstigen Rechtsverpflichtung bereits ganz oder zum Teil durch den Freistaat Sachsen finanziert werden, sind ausgeschlossen.
Folgende Anforderungen sind wünschenswert:
Die Einrichtung ist bereits im Bereich BNE aktiv.
Die Mitarbeitenden verfügen über die notwendige fachliche und pädagogische Kompetenz im Bereich BNE. Die Fachkompetenz kann durch eine entsprechende berufliche Ausbildung bzw. Qualifikation oder durch entsprechende Erfahrung des Personals nachgewiesen werden.
Die Einrichtung verfügt über entsprechende Kapazitäten, um die Arbeit als S-BNE zügig aufnehmen zu können (Arbeitskraft, Mobilität in der Region, Arbeitsplatz etc.).
Die Einrichtung ist innerhalb ihrer Region bereits mit assoziierten Akteurinnen und Akteuren vernetzt und arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen.
Eine Vertretung der Einrichtung nimmt am 4. Sächsischen Fachtag BNE am 09.05.2023 in Leipzig teil.
Die zur Verfügung gestellten Mittel stellen eine Pauschale dar, welche die Finanzierung für sämtliche im Anhang 2 anfallenden Tätigkeiten der S-BNE umfasst. Die Mittel dürfen durch die S-BNE bedarfsgerecht zur Deckung aller Personal-, Sach-, und Verwaltungskosten sowie für den Einkauf von Dienstleistungen Dritter verwendet werden. Für die ordnungsgemäße Versteuerung der Mittel und die Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge sind die S-BNE selbst verantwortlich. Zur Erfüllung der in Anhang 2 benannten Tätigkeiten stehen pro S-BNE folgende Mittel zur Verfügung.
im Jahr 2023 insgesamt 74.660,00 EUR (brutto)
im Jahr 2024 insgesamt 78.340,00 EUR (brutto).
C) Organisatorisches
Alle Interessenbekundungen, die die oben genannten Erfordernisse erfüllen, werden zur Bewertung in eine Auswahlentscheidung einbezogen.
Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in Anhang 1 aufgeführten Kriterien. Die Bewertung berücksichtigt auch die unter Punkt B) dargestellte Zielstellung der regionalen Verteilung.
Besonderer Wert wird auf Engagement in der Region, Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen sowie Vorkenntnisse im Bereich BNE gelegt. Die LaNU behält sich vor, Angaben, die innerhalb der Interessenbekundung gemacht werden, stichprobenhaft zu überprüfen. Gemeinsam mit der Lenkungsgruppe K-BNE (als beratendes Gremium) wird die LaNU über die Auswahl als Servicestelle BNE entscheiden.
Die Zusammenarbeit mit den S-BNE, zur Einrichtung und zum Betrieb eines BNE-Servicestellennetzwerkes in Sachsen, wird auf Basis von Kooperationsvereinbarungen mit den ausgewählten Einrichtungen vertraglich geregelt. Die Finanzierungsmittel werden durch die LaNU entsprechend des Arbeitsfortschritts in Teilbeträgen an die Einrichtungen ausbezahlt. Zur Absicherung des laufenden Betriebs sowie der Funktionsfähigkeit der S-BNE kann diese bereits zu Beginn der Kooperationspartnerschaft einen Abschlag anfordern.
Für die Berücksichtigung im Rahmen des Auswahlprozesses muss eine schriftliche Interessenbekundung inkl. aller geforderter Unterlagen bis zum 31.03.2023 bei der LaNU eingereicht werden. Interessenbekundungen, die nach dieser Frist bei der LaNU eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benennung als Servicestelle BNE nach Abgabe einer Interessenbekundung.
Für die Interessenbekundung ist das beigefügte Formular Anhang 1 zu verwenden (als beschreibbare PDF auszufüllen). Senden Sie uns bitte das ausgefüllte PDF-Formular per E-Mail zu (nicht gescannt). Zusätzlich ist dieses unterschrieben bis 31.03.2023 per E-Mail (eingescannt) oder per Post mit dem Betreff „Interessenbekundung BNE Servicestellen “ an folgende Adresse zu senden:
Poststelle.adl@lanu.sachsen.de
oder
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Akademie, Interessenbekundung BNE Servicestellen
Riesaer Straße 7
01129 Dresden
Die Auswahlentscheidung wird voraussichtlich in der KW 17 2023 getroffen und erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Kostenerstattung an die LaNU und damit im Zusammenhang stehender Maßgaben gemäß Haushaltsgesetz 2023/2024.
Für fachliche und organisatorische Fragen stehen Ihnen
Frau Juliane Pohlack (0351/ 81416-602, juliane.pohlack@lanu.sachsen.de) und
Frau Katrin Schneider (0351/81416-603, katrin.schneider@lanu.sachsen.de) zur Verfügung.
Anhänge (unter Downloads zu finden)
Anhang 1 Formular (beschreibbare PDF)
Anhang 2 Tabelle mit Aufgaben, welche eine S-BNE übernimmt
Anhang 3 Karte mit Regionen
Anhang 4 BNE-Lotsen-Programm
Anhang 5 Anregungen für Bildungsanbietende zum Umgang mit BNE-Qualitätsstandards
Anhang 6 Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
[1] Die Sächsische Landesstrategie BNE ist hier im Download erhältlich: https://www.bne.sachsen.de/saechsische-landesstrategie-bne-3974.html
[2] Die Empfehlungen der BG „BNE in den Regionen und Kommunen“ können auf der Seite: https://www.lanu.de/tCgY („abschließende Empfehlungen der BG Kommunen“) heruntergeladen werden.
Downloads
- Interessenbekundung
- Anhang 1 beschreibbares PDF Formular (nicht barrierefrei)
- Anhang 2 Aufgaben S-BNE (nicht barrierefrei)
- Anhang 3 Karte mit Regionen (nicht barrierefrei)
- Anhang 4 BNE-Lotsen-Programm (nicht barrierefrei)
- Anhang 5 BNE Qualitätsstandards (nicht barrierefrei)
- Anhang 6 Merkblatt Datenschutz (nicht barrierefrei)
Kontakt
-
Juliane Pohlack
Landeskoordinierungsstelle BNE
+49 (0)351 - 81 41 66 02
E-Mail schreiben
-
Katrin Schneider
Landeskoordinierungsstelle BNE
+49 (0)351 - 81 41 66 03
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