BFD: Informationen für Einsatzstellen

Informationen für Einsatzstellen
Freiwillige schneiden Pflanzen auf einem Feld

Einsatzstellen im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst müssen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als solche anerkannt sein. Anerkennungsverfahren sind ständig möglich und werden von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) unterstützt. Insbesondere Umweltbildungseinrichtungen begrüßen wir zur Zusammenarbeit. 

Jede anerkannte Einsatzstelle muss sich einer Zentralstelle zuordnen, die die vom BAFzA geförderten Plätze verteilt. Die LaNU gehört als Träger des BFDs zur Zentralstelle des FÖF e.V. (Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V.).

Der Vertrag für den BFD wird zwischen Bund und Freiwilligen geschlossen. Die Teilnehmer:innen im BFD sind komplett sozialversichert. Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund bezuschusst. Für die Zusammenarbeit mit einer Einsatzstelle gibt es zudem eine Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und der LaNU, welche die Aufgabenverteilung klärt.

Die LaNU übernimmt für ihre kooperierende Einsatzstellen folgende Leistungen:

  1. die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden

  2. die Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminartage

  3. Zahlung von Taschengeld entsprechend der gesetzlichen Regelungen an die Teilnehmenden

  4. Anmeldung der Teilnehmenden bei der Sozialversicherung sowie Überweisung der monatlichen Beträge

  5. zugehörige Verwaltungsarbeiten inklusive Nachweisführung gegenüber dem BAFzA

  6. Unterstützung bei der Teilnehmer:innen-Akquise für den Bundesfreiwilligendienst

Die monatliche Einsatzstellenbeteiligung für Leistungen der LaNU beträgt pro BFDler:in über 27 Jahre 100,00 Euro pro Monat( +19% Mehrwertsteuer) zzgl. einer möglichen Aufstockung des Taschengeldes der/ des Freiwilligen.

Für Freiwillige unter 27 Jahren beträgt die Einsatzstellenbeteiligung 221,00 € pro Monat.

Zusätzlich ist die Förderung der Beiträge für Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse über das BAFzA möglich.
Die Erstattung erfolgt per Rechnung an die LaNU.

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