FÖJ: Für Einsatzstellen

FÖJ
Auf einem Flipchart sind verschiedenfarbig unterschiedliche Vorschläge dargestellt.

Es gibt viele gute Gründe für einen Freiwilligendienst. Das Engagement ist nicht nur für die Freiwilligen selbst bereichernd. Auch für die Einsatzstellen kann der Einsatz von Freiwilligen auf verschiedene Weise einen echten Mehrwert bieten.

  • Zusätzlich helfende Hände entlasten die hauptberuflichen Fachkräfte und ermöglichen neue Angebote im Projekt.

  • Durch den Blickwinkel junger Menschen werden neue Impulse in der Arbeit geweckt und sie bringen einen frischen Wind in die Einrichtung.

  • Mit dem Freiwilligendienst wird das bürgerliche Engagement in unserer Gesellschaft gefördert – eine gewinnbringende Investition in Gegenwart und Zukunft.

  • Der Freiwilligendienst gewährleistet einen praxisnahen Einblick in das Berufsfeld und bietet damit die Chance, die Wertschätzung für ökologische Berufe zu erhöhen oder das Bewusstsein für ökologische Themen zu schärfen.

  • Für die Einrichtungen ist der Freiwilligendienst ein Weg, um haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zu gewinnen, da während des Jahres ein persönlicher Bezug durch die Freiwilligen zur Einrichtung aufgebaut wird.

  • Ggf. verbleiben die Freiwilligen in der Einsatzstelle, wenn im Anschluss die Möglichkeit einer Ausbildung bzw. eines dualen Studienganges besteht.

Voraussetzungen als Einsatzstelle

Damit Sie als Einrichtung ein FÖJ anbieten können, berücksichtigen Sie bitte die Rahmenbedingungen und Anforderungen:

  • Das FÖJ ist ein Bildungsangebot für junge Menschen, in dem der bewusste, nachhaltige Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen im Mittelpunkt steht. Gesetzlich ist das FÖJ im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) verankert.

  • Dieses “Bildungsangebot” wird durch die praktische Arbeit in der Einsatzstelle und während der vom Träger durchgeführten fünf Bildungswochen während des Einsatzjahres gewährleistet.

  • In der Einsatzstelle sind die Freiwilligen als zusätzliche Hilfskräfte in den Arbeitsalltag eingebunden.

  • Die Freiwilligen werden von einer hauptamtlichen Anleitungsperson (Einsatzstellenbetreuer:in) vor Ort angeleitet und betreut.

  • Das FÖJ ist grundsätzlich möglich in Einrichtungen oder Betrieben mit einer Gemeinwohl-Orientierung. Dies sind beispielsweise Umwelt- und Naturschutzzentren, Botanische Gärten oder Tierparks, Umweltbildungsstätten, Wald- und Naturkindergärten, Organisationen und Vereine im Tierschutz als auch ökologische Landwirtschaftsbetriebe (mit Zertifikat).

Die geltenden Kriterien für die Einsatzstellen im FÖJ bei der LaNU entnehmen sie bitte dem Infoblatt (Einsatzstellenkriterien).

Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren für Einsatzstellen

Wenn Sie Interesse haben, FÖJ-Einsatzstelle zu werden und damit einem jungen Menschen die Gelegenheit geben möchten, einen Freiwilligendienst bei Ihnen zu absolvieren, wenden Sie sich bitte an einen FÖJ-Träger in ihrem Bundesland. Wir als LaNU sind einer von insgesamt 10 Trägern in Sachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Dresden.
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Kooperationspartner*innen und Einrichtungen, die gern mit uns als Einsatzstelle im FÖJ zusammenarbeiten möchten.
Die Anerkennung als Einsatzstelle gründet sich dabei auf die trägerübergreifend festgelegten Qualitätsstandards und erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Träger.
Das entsprechende Formular für Ihre Beantragung als Einsatzstelle finden sie als Download (Antrag zur Anerkennung als Einsatzstelle).
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und reichen Sie den ausgefüllten Einsatzstellenantrag bei uns ein. Nutzen Sie dazu bitte die unten stehenden Kontaktdaten.

Nachdem der Kontakt zwischen Antragsteller und LaNU hergestellt wurde, findet ein „Vor-Ort-Gespräch“ in der zukünftigen Einsatzstelle mit uns als Träger statt. So können Einzelheiten zum FÖJ und offene Fragen geklärt werden. Außerdem bekommen wir die Möglichkeit, die Einrichtung näher kennenzulernen und können uns einen Eindruck darüber verschaffen, welche Aufgaben und Tätigkeiten den Freiwilligen zukünftig erwarten.

Die Anerkennung als Einsatzstelle im FÖJ erfolgt schriftlich durch den Träger und auf der Grundlage der Sächsischen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des FÖJ/FSJ (siehe Download).

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