Kooperationsveranstaltungen als Lernangebote zur Unterstützung der Umweltbildung an Schulen

Umweltbildung
Eine Referentin und drei Kinder. Davor Fledermausmodelle auf einem Tisch.

Zielstellung

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) unterstützt Lernangebote zur Umweltbildung als Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen in Kooperation mit Umweltbildnern. Die Kooperation und damit verbundene finanzielle Unterstützung ist im Kontext der Aufgaben der LaNU als Umsetzung wesentlicher Teile der Umweltbildung im Freistaat Sachsen zu sehen. Es handelt sich um eine besondere Maßnahme zur Unterstützung der Schulen im Zusammenhang mit Einschränkungen in Verbindung mit der Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus.

Kooperation

Lernangebote können in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der jeweiligen Schule mit dem Ziel der Vermittlung von Umweltbildung- und Naturschutzthemen als Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung durch qualifizierte Personen umgesetzt und durch die LaNU finanziert werden. Die LaNU ist in diesem Fall der Träger. Der/ die durchführende UmweltbildnerIn erhält eine Honorarvereinbarung zur Erstattung der Aufwendungen und Auslagen entsprechend der geltenden Entgelt- und Honorarordnung (EHO) der LaNU.

Die Lernangebote sollen in Ergänzung bzw. Umsetzung von Lehrplanstoffen, Lernzeitaufgaben oder Ganztagsangeboten Natur- und Umweltschutzthemen an SchülerInnen vermitteln. Die Themenauswahl obliegt in Abstimmung mit der LaNU der Schule und dem/der UmweltbildnerIn.

Als UmweltbildnerInnen können Personen mit einer der folgenden Qualifikationen in Frage kommen:

  • Zertifizierte Waldpädagogen

  • Interkulturelle Naturführer (Fortbildung LaNU)

  • Bestellte Naturschutzhelfer

  • Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer

  • Erfahrene Umweltbildner (mind. 3 Teilnahmenachweise für Umweltpädagogische Fortbildungen (LaNU oder vergleichbar))

  • Freiberuflich tätige Umweltpädagogen

Außerdem können auf dem BNE-Portal Sachsen anerkannte Akteure für Bildung für nachhaltige Entwicklung Lernangebote in Kooperation mit der LaNU durchführen.

Voraussetzung für ein gemeinsames Lernangebot ist, dass die Umweltbildner in Sachsen wohnen und die unterstützte Schule in Sachsen liegt.

Interessenbekundung

Für ein mögliches gemeinsames Lernangebot ist eine schriftliche Interessenbekundung per Email durch den Umweltbildner bei der LaNU einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür das vorbereitete Formular (Formular Interessenbekundung, PDF 160 KB).

Folgende Informationen sind Voraussetzung für die Zulässigkeit der Interessenbekundung:  

  • Angabe der Schule, in welcher das Lernangebot stattfinden soll, einschließlich einer schriftlichen Bestätigung der Schule

  • Programmentwurf (Thema, Umfang, wie oft, welche Klassenstufen, Zielstellung der Vermittlung)

  • Eigene Qualifizierung 

  • Kalkulation des Aufwandes für Vorbereitung und Durchführung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Umweltbildungsangebote dürfen nicht bereits durch andere Programme finanziert werden. Eine Mehrfachfinanzierung ist ausgeschlossen.

  • Der maximale Finanzierungsbetrag von Einzelmaßnahmen beträgt 300,00 EUR.

  • Die Unterstützung darf nicht als Eigenanteil für eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Maßnahme verwendet werden.

  • Liegt der Durchführung der Veranstaltung eine Gewinnerzielungsabsicht des Umweltbildners oder Dritter zugrunde, ist eine Unterstützung ausgeschlossen.

Auswahlverfahren

Die LaNU prüft die Eignung des Angebotes als gemeinsames Lernangebot. Die Auswahlentscheidung erfolgt grundsätzlich nach Eingangsdatum der Interessenbekundung. Solange, wie Gelder aus dem Budget der Akademie der LaNU zur Verfügung stehen, können Vereinbarungen für gemeinsame Veranstaltungen getroffen werden.

Über den Abschluss einer Honorarvereinbarung entscheidet die LaNU im Rahmen der entsprechend verfügbaren Haushaltsmittel. Die LaNU behält sich vor, bestimmte Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit und Notwendigkeit spezieller Lernangebote festzulegen.

Bei Unvollständigkeit der Interessenbekundung hat die LaNU die Möglichkeit, bei dem Umweltbildner Nachbesserungen zu verlangen. Es besteht kein Anspruch auf ein gemeinsames Lernangebot nach Abgabe einer Interessenbekundung.

Nachweis und Finanzierung

Jedes Lernangebot wird mit einem Honorar gemäß der EHO der LaNU zzgl. Material- und Fahrkosten nach Rechnungslegung vergütet. Je Umweltbildner/ Schule sind mehrere Lernangebote möglich.

Durch den Umweltbildner ist nach Durchführung des Lernangebotes der LaNU eine Rechnung zu stellen. Der Rechnung ist ein Nachweis über die Durchführung beizufügen, diese ist durch die Schule mitzuzeichnen. 

Bei  Ausfall der Lernangebote entfällt die Zahlung des Honorars. Es kann in Abstimmung mit LaNU und Schule ein Ersatzangebot geplant werden.

Organisation LaNU

Es erfolgt ein Aufruf über den Infobrief des Netzwerkes Natur Sachsen an alle Netzwerkpartner, Umweltbildner und Naturschutzakteure.

Die Honorarvereinbarung umfasst neben den üblichen Vertragsbestandteilen zusätzlich folgende Bestimmungen: 

  • Hygienestandards gemäß der aktuell zum Zeitpunkt des Lernangebotes geltenden Bestimmungen sind durch die Schule und den Umweltbildner zu gewährleisten

  • Die Lernangebote sollten vorzugsweise auf dem Schulgelände stattfinden. Nach Abstimmung mit der Schule sind auch Angebote im Schulumfeld möglich, ggf. notwendige Aufsichtspflichten sind durch Schule und Umweltbildner sicherzustellen.

Kontakt


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