Umweltbildung als ergänzende Lernangebote an Schulen

Umweltbildung

Die Bestimmungen zur Eindämmung schränken derzeit die Arbeit der Schulen und außerschulischen Bildungsanbieter ein oder stellen alle vor neue Herausforderungen. Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt möchte deshalb Umweltbildner*innen, Waldpädagog*innen und pädagogisch aktiven Naturschutzakteuren die Möglichkeit geben, Schulen bei Ihrer Arbeit zu unterstützen. 

Gehen Sie auf die Schulen, mit denen Sie vielleicht schon zusammenarbeiten, zu und erstellen gemeinsam ein Lernangebot zur Unterstützung des Schulalltages. Die LaNU unterstützt diese Lernangebote zur Umweltbildung als Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen in Kooperation mit Umweltbildnern und finanziert die Aufwendungen der Umweltbildner mit einem Honorar. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Teilnahme finden Sie im beigefügten Konzept (Download). Schicken Sie uns per Mail (poststelle.adl@lanu.sachsen.de) eine Interessenbekundung (Download) mit Ihrem Vorschlag für ein Lernangebot. Wir freuen uns auf spannende Ideen.

Fragen beantwortet Frau Simona Kahle (simona.kahle@lanu.sachsen.de).


Hinweis zur Frage, ob Umweltbildner derzeit überhaupt an Schulen tätig sein dürfen:

Auszug aus der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 12. Mai 2020:

„Schulfremden Personen, die nicht für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes oder des Betriebs notwendiger Nebeneinrichtungen benötigt werden, ist das Betreten des Schulgeländes untersagt, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.“

 

Auszug SMK Blog vom 11. Mai 2020:

„Wie können in der Grundschule bzw. Primarstufe der Förderschule die Lehrkräfte und sonstige Kräfte eingesetzt werden?

Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer, der GTA-Kräfte, außerschulischer Partner, Assistenzkräfte, FSJler, die für die Absicherung des Unterrichtes und ggf. weiterer schulischer Angebote benötigt werden. Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den Standorten erfordern schulspezifische Planungen. Vor Ort ist am besten einzuschätzen, wer konkret zur Verfügung stehen kann, welche räumlichen Bedingungen gegeben sind, welche örtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Vertraglich gebundene GTA-Kräfte können zum Beispiel je nach Bedarf und zeitlichem Erfordernis für Aufsichts- und Betreuungszeiten sowie individuelle Maßnahmen ggf. in Kombination mit Lehrkräften eingesetzt werden. Hierzu sind die bestehenden Verträge entsprechend zu modifizieren. Es ist darauf zu achten, dass Lehrerinnen und Lehrer, die eine stabile Klassen führen, zum Beispiel für Pausen und Aufsichtszeiten möglichst durch eine weitere Lehrkraft oder sonstige Beschäftigte in der Schule unterstützt werden.

Bei Unterrichtsausfall können GTA-Kräfte oder sonstiges der Schule zur Verfügung stehendes Personal eingesetzt werden.“


Das ist nach Interpretation der LaNU mit o.g. Allgemeinverfügung nicht widerufen worden. Das Konzept zur Unterstützung von Lernangeboten wurde mit dem SMK abgestimmt.

 

Ob Lernangebote an den Schulen umgesetzt werden können, muss durch die jeweilige Schule in Verbindung mit deren Hygienekonzept abgestimmt werden. Die Schule entscheidet hierüber.


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