Gehölzschutz - Rechtliche und Naturschutzfachliche Grundlagen zum Schutz von Bäumen im Stadtbereich (B 11/14-1)

Bäume haben für die Lebensqualität der Menschen eine enorm hohe Bedeutung. Nicht nur im Wald, sondern gerade in Siedlungsbereichen filtern sie Luft, spenden Schatten, sorgen für ein ausgeglichenes Klima, sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und lockern ästhetisch das Bild in Städten und Gemeinden auf. Umso wichtiger ist es, vorhandene Bäume zu schützen und neue zu pflanzen. Hier besteht jedoch für Bürger und Kommunen eine gesetzlich schwierige Lage. Durch das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen eingeschränkt. Es steht dem Grundstückseigentümer in Sachsen grundsätzlich frei, bestimmte Gehölze ohne Genehmigung zu beseitigen. Dennoch müssen weitergehende Schutzvorschriften beispielsweise des Bundesnaturschutzgesetzes, des Wasserhaushalts-gesetzes, des Nachbarschaftsrechts und des Denkmalschutzrechtes, aber auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beachtet werden. Gemeinden können und sollten von ihrem Satzungsrecht gem. § 22 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz Gebrauch machen und eine Gehölzschutzsatzung erlassen, um Bäume in ihrer Kommune zu schützen.

Zielstellung

In der Veranstaltung soll die komplizierte Rechtslage zum Schutz von Bäumen in Siedlungsbereichen verständlich dargestellt werden. Wie gehen Behörden mit Baumfällanträgen um und wie kann jeder Einzelne zum Schutz der Bäume beitragen, bzw. wo sind diesbezüglich Grenzen gesetzt. Wir möchten auf die besondere Bedeutung von Bäumen im Stadtbereich aufmerksam machen und Wege zum Schutz dieser aufzeigen. Dafür werden verschiedene Referenten Ihre Kenntnisse vermitteln und Erfahrungen darstellen.

Teilnahmevoraussetzung

Recht herzlich eingeladen sind Naturschutzhelfer, Immobilienverwalter, Wohnungsbaugenossen-schaften, Grundstücks- und Hauseigentümer sowie alle interessierten Bürger. Die Veranstaltung richtet sich aber auch in besonderem Maße an Mitarbeiter von Kommunen und anderen Behörden, die mit der Genehmigung von Baumfällanträgen beschäftigt sind.

Hinweise

Das Teilnahmeentgelt beträgt pro Person 20,00 €, darin sind Tagungsgebühren und Getränke enthalten. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Für öffentlich bestellte ehrenamtliche Naturschutzhelfer ist die Teilnahme kostenfrei (der entsprechende Nachweis ist vorzuzeigen).

Datum

15.09.2014

Thema

Schutz der natürl. Lebensgrundlagen

Kontakt

Simona Kahle

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt

0351/81416-613
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