Rechtsschulung für ehrenamtliche Naturschutzhelfer - Aufbaumodul II - Region Nordsachsen (D 21/14-5)

Mit der Veranstaltung wir die Schulungsreihe “Rechtsschulunge für ehrenamtlichte Naturschutzhelfer” fortgesetzt. Aufbauend auf bereits vermittelte Grundkenntnisse werden die Teilnehmer über die aktuellen Neuerungen im sächsischen Naturschutzrecht, welche sich aus der Novellierung 2013 ergeben, informiert. Dabei geht es vor allem um die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Naturschutzhelfer. Das Monitoring von Arten zählt ebenso wie der Schutz der Natur und die damit verbundene Aufklärungsarbeit zu den wichtigsten Aufgaben der Naturschutzhelfer. Doch auch bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit ist die Mithilfe der Naturschutzhelfer gefragt. Welche Möglichkeiten und Rechte bei der Erstellung solcher Gutachten sich für Naturschutzhelfer und Mitglieder von Naturschutzverbänden ergeben, wird durch den Referenten anschaulich vermittelt. Naturschutzhelfer bewegen sich nicht nur im Rechtsbereich des Naturschutzgesetzes, auch andere Gesetze spielen für den Schutz der Natur eine wichtige Rolle. So möchten wir in dieser und folgenden Schulungen auf das Zusammenspiel zwischen verschiedenen Rechtsbereichen eingehen. Zunächst soll dabei das Waldgesetz und deren Bedeutung für Waldbesitzer, Waldnutzer und Naturschützer herausgestellt werden. Inwieweit ist der Waldbesitzer auch für den Naturschutz zuständig, welche Pflichten obliegen ihm und wie kann er erfolgreich im Sinne der Natur mit Naturschutzhelfern zusammenarbeiten? Welche Möglichkeiten hat der Naturschutzhelfer für den Schutz des Waldes? Neben den Vorträgen des Referenten wird im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bestehen, Fragen zum Thema zu stellen und miteinander in Diskussion zu treten.

Zielstellung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Rechtskenntnissen im Naturschutzrecht.

Teilnahmevoraussetzung

Die Veranstaltung richtet sich an Naturschutzhelfer, Naturschutzbeauftragte, Mitarbeiter der Naturschutzbehörden und Mitglieder der Naturschutzverbände. Voraussetzung für die Teilnahme sind in einer vorangegangenen Schulung erworbene rechtliche Grundkenntnisse.

Hinweise

Die Teilnahme ist kostenfrei. Arbeitmaterialien, Tagungsgetränke sowie ein Mittagsimbiss werden gestellt. Fahrkosten können nicht erstattet werden, ggf. sind diese über die Unteren Naturschutzbehörden abrechenbar.

Datum

11.10.2014

Ort

Feriendorf Neumühle

Neumühle 3
04849 Laußig

Thema

EU

Kontakt

Simona Kahle

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt

0351/81416-613
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