Grundlagen des Naturschutzrechts für Naturschutzhelfer*innen und Mitarbeiter*innen der Naturschutzstationen
Zielstellung
Mit Kindern und Jugendlichen in der Natur unterwegs zu sein, bedeutet diese zu entdecken, anzufassen, zu erforschen und zu beobachten.
Aber worauf müssen Anleitende dabei achten: dürfen Amphibien und Schmetterlinge gefangen werden, um sie in der Becherlupe genau zu betrachten? Darf die Wiese vom Bauern dafür betreten werden? Und kann man auch im Naturschutzgebiet Forscherarbeiten durchführen? Wer darf Pflanzen entfernen, wenn diese invasiv das Wachstum anderer beeinträchtigen? Und wo darf man Pflanzen fürs Herbarium sammeln?
Diese und andere Fragen begegnen ehrenamtlich im Naturschutz Tätigen und Mitarbeitenden in den Naturschutzstationen jeden Tag.
Die Seminare „Naturschutzrecht“ bringen Licht in den „Paragraphen-Dschungel“. Ziel ist es juristisches Grundwissen zu vermitteln, welches gleichermaßen Handwerkszeug und Spielregeln einer verantwortungsvollen Tätigkeit im Naturschutz darstellt.
Teilnahmevoraussetzung
Die Veranstaltung ist ein Grundlagenseminar im Naturschutz und richtet sich an alle, die aktiv im Naturschutz tätig sind, insbesondere Naturschutzhelfer und Naturschutzhelferinnen, sowie Anleitende der Jungen Naturwächtertreffen und Mitarbeitende der Naturschutzstationen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hinweise
9:00 Begrüßung
9:10 Allgemeiner Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Naturschutz (Bundes– und Landesnaturschutzgesetz)
10:30 Pause
11:00 Artenschutz (Betretens-, Zugriffs– und Besitzrechte, bzw. –verbote und Ausnahmeregelungen)
12:30 Mittagspause
13:30 Praxisbeispiele und Fallkonstellationen
14:30 Pause
15:00 Fragen und Diskussion
ca. 16:00 Ende der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet inhaltsgleich am 21.09.2024 in Leipzig, am 04.11.2024 im Erzgebirgskreis und am 16.11.2024 online statt.