Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb schließen wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an.
Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Gemäß § 2 Satz 1 des Errichtungsgesetzes verfolgt "Die Stiftung [...] ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 53 und 55 bis 68 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049, 2074)."

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7./8. Angaben zur Mittelherkunft und -verwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Der Stiftungsrat (vgl. 4) setzt sich gemäß Errichtungsgesetz aus den drei Staatsministern für Umwelt & Naturschutz, Kultus und Finanzen, zwei Mitgliedern des sächsischen Landtags und einer Vertretung der anerkannten Naturschutzverbände (vgl. SächsNatschG § 32) zusammen.
  • unsere Netzwerke auf Koordinierung und Netzwerke

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen.

  • Die LaNU erhält gemäß Errichtungsgesetz § 6 "die jährlich angemessenen Verwaltungsausgaben" durch den Freistaat Sachsen.
    Damit trägt der Freistaat den Hauptteil des Gesamtjahresbudgets der LaNU (vgl. 7./8.).
  • Für die Unterstützung der Naturschutzstationen in den sächsischen Landkreisen und den kreisfreien Städten hat die LaNU 2019 EUR 1,85 Mio. erhalten, für 2020 waren weitere EUR 1,85 Mio., für 2021 EUR 2,484 Mio. und 2022 EUR 1,95 Mio. eingeplant im Haushaltsplan 2021/22 des Freistaats Sachsen (S. 400).
  • Darüber hinaus gibt es keine natürlichen oder juristischen Personen deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.
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