Zertifizierungskurs Obstbaumpflege

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Teilnehmer des Zertifizierungskurses Obstbaumpflege während des Lehrgangs in einer Streuobstwiese

Die Förderrichtlinie "Natürliches Erbe in Sachsen" fordert als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege von Streuobstwiesen (insbesondere für den Jungbaumschnitt) die Durchführung durch einen "Fachbetrieb mit der Qualifikation Obstbaumwart, Streuobstfachwirt oder zertifizierter Obstbaumpfleger".

Die Akademie der LaNU entwickelt daher einen entsprechenden Zertifikatslehrgang. Um die Fördervoraussetzungen für möglichst viele Partner in Naturschutz und Landschaftspflege schnell zu schaffen, wird als Einstieg ein Sachkundelehrgang angeboten, der bei erfolgreichem Abschluss eine Zertifizierung für einen Zeitraum von 2 Jahren ermöglicht. Der erste vollständige Zertifizierungskurs ist für 2024 geplant. Ab 2025 werden dann ergänzende Module zum Sachkundekurs für eine unbefristete Zertifizierung angeboten.

Anmeldungen für den Sachkundekurs sind ab sofort möglich. Folgende Kurse werden angeboten

  1. 23. bis 28.10.2023: https://www.lanu.de/vsk

  2. 06. bis 11.11.2023: https://www.lanu.de/vsm

  3. 13. bis 18.11.2023: https://www.lanu.de/vsn

Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit dem LPV Oberes Vogtland e.V. auf dem Riedelhof in Eubabrunn angeboten.

ACHTUNG: Mit der Anmeldung zum Sachkundelehrgang ist ein Bewerbungsverfahren verbunden.

Vorrangig werden Personen zugelassen, die selbst einen Antrag auf Förderung der Pflege von Streuobstwiesen im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" des Freistaates Sachsen gestellt haben bzw. für Vereine / Verbände tätig werden sollen, die eine Förderung beantragt haben bzw. beantragen werden.

  1. Bitte melden Sie sich online für den Kurs an.

  2. Schicken Sie mir bitte eine E-Mail, in der Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie selbst mit der Pflege von Streuobstwiesen und Obstbäumen haben.

  3. Fügen Sie der E-Mail einen Nachweis für die beantragte oder kurzfristig geplante Beantragung von Fördermitteln bei. Das kann formlos unter Benennung der konkreten Streuobstwiese bzw. des Fördermittelantrages erfolgen bzw. durch eine Bestätigung des potentiellen Auftraggebers für die Pflegemaßnahmen.

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