Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, mit vollständigem Namen "Richtlinie des Rates zu Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik", trat im Dezember 2000 in Kraft. Sie vereinheitlicht den europäischen Gewässerschutz. Die neuen Maßstäbe der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Gewässerschutz gelten für Oberflächengewässer wie Flüsse, Seen, Küstengewässer und ebenso für das Grundwasser.
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