Besuch des NationalparkZentrums

NationalparkZentrum

Liebe Gäste,

auf Grund der jüngsten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021 gelten für den Besuch des NationalparkZentrums bzw. der Teilnahme an Veranstaltungen aktuell folgende Regelungen:

Für Ausstellungsbesucher und Veranstaltungsteilnehmer ab 16 Jahren gelten die 2G-Regelung, die Kontakterfassung, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Geimpft - Nachweis per Pass oder App-Zertifikat

  • Genesen - Nachweis per App-Zertifikat, PCR-Laborergebnis oder Quarantänebescheid auf Grund positivem Testergebnis (min. 28 Tage und max. 6 Monate alt)

  • Ausnahme von 2G für unter 16-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind generell von der Maskenpflicht befreit

Zum Datenabgleich halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein bereit.

Der Bereich der Besucherinformation und des Museumsshops ist von der 2G-Regelung nicht betroffen, hier muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 m zu Fremden eingehalten werden.

Auf Grund der Abstandsregelung ist in allen Bereichen nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern / Gästen möglich.

Wir bitten um Verständnis!

Team NationalparkZentrum Sächsische Schweiz

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