Finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen

Finanzielle Unterstützung Naturschutzstationen
Antragsformular, Stifte und weiteres Büromaterial auf einem Schreibtisch.

Die Entscheidung über die Auswahl der Naturschutzstationen und die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Unterstützung trifft der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in eigener Zuständigkeit nach durch den Sächsischen Landtag vorgegebenen Mindest- und Abwägungskriterien und im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeirat des Landkreises/der kreisfreien Stadt bzw. mit der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und dem regionalen Landschaftspflegeverband. Zu dieser Entscheidung in den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt ihre Anhörung ab.

Mindestkriterien für finanzielle Unterstützung

  • Es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten sowie praktische Tätigkeiten statt.

  • Fest angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner bzw. arbeitet in der Projektleitung.

  • Die Einrichtung ist in ihrer Arbeit landkreisorientiert, regional vernetzt und arbeitet mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) eng zusammen. Sofern durch einen gemeinsamen Naturraum geboten, kann die Förderung auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen umfassen.

  • Die Einrichtung übt Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und Umweltbildung aus.

  • Die Landkreise und kreisfreien Städte können weitere Mindestkriterien heranziehen um regionale Aspekte zu konkretisieren

Abwägungskriterien

  • Kooperationen von mehreren Naturschutzstationen sind zu berücksichtigen.

  • Mittel- und langfristig angelegte, auf die Gewinnung von Nachwuchs im Ehrenamt zielende Tätigkeiten, sollen besonders gefördert werden. Dies gilt insbesondere für die Heranführung an den Kreisnaturschutzdienst und die Ausbildung von Artexperten.

  • Die Mitarbeit im Netzwerk Umweltbildung Sachsen (NUS) ist positiv zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Zusammenarbeitsformen im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) sowie mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege – Landesverband Sachsen e. V. (DVL-LV Sachsen e. V.).

  • Die Vermittlung von Bildungsinhalten anhand von eigenen Aktivitäten der Einrichtungen im Bereich der Natura 2000- und Biodiversitäts-Thematik, insbesondere für Naturschutzhelfer und -warte, können berücksichtigt werden.

  • Es besteht die Bereitschaft, auf Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der Koordinierung, Vernetzung und Information von Naturschutzhelfern unterstützend tätig zu werden.

  • Die Landkreise und kreisfreien Städte können weitere Abwägungskriterien heranziehen um regionale Aspekte zu konkretisieren.

Interessenbekundungen zur Unterstützung als Naturschutzstation sind an die Landkreise und kreisfreien Städte zu richten. Entsprechende Aufrufe zur Abgabe einer Interessenbekundung werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht.

Kontakt


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