Antragsverfahren für die Förderrichtlinie der LaNU

Antragsverfahren Förderrichtlinie LaNU
Eine Biene, Rotkehlchen, Fledermaus auf grünem Hintergrund.

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich ist jeder antragsberechtigt, mit Ausnahme der unmittelbaren Staatsverwaltung. Bei Grunderwerb sind nur Gebietskörperschaften und anerkannte Naturschutzverbände antragsberechtigt.

Wie stelle ich einen Antrag?

Im Idealfall nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular für die Hauptförderschwerpunkte entsprechend der Richtlinie. Da diese elektronisch erfasst und bearbeitet werden, trägt die Nutzung des Antragsformulars zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Dem Antrag sollten mindestens folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Angaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

  • ein Nachweis der Gesamtfinanzierung mit detaillierter Gesamtkostenübersicht

  • Angaben zum Durchführungszeitraum

  • ein Flurkartenauszug (M:10.000)

  • eine Einwilligung des Flächeneigentümers

  • ein aktueller Grundbuchauszug

  • sonstige erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen.

Weitere Informationen

Ausführliche Unterlagen, auch mit Bildmaterial, tragen zum besseren Verständnis für das geplante Projekt bei und verringern den Abstimmungsbedarf. Sollten Sie kein Antragsformular zur Verfügung haben oder entspricht Ihr Antrag nicht den Vorgaben des Formulars, können Sie uns Ihr Vorhaben auch formlos vorstellen. Wir bringen den Antrag dann gemeinsam mit Ihnen auf den Weg.

Was geschieht mit dem Antrag?

Es erfolgt eine Prüfung des Antrages auf grundsätzliche Einordnungsbarkeit in das Förderspektrum des Naturschutzfonds sowie auf Mittelverfügbarkeit für das Vorhaben, worauf bei positivem Ergebnis fachliche Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden eingeholt werden. Bei ebenfalls positiver Bewertung von fachlicher Seite ergeht nunmehr auf dieser Grundlage i.d.R. ein Förderbescheid. Nach Ablauf des im Zuwendungsbescheid festgelegten Förderzeitraumes erfolgt eine Verwendungsnachweisprüfung. Grundlage ist der sachliche und zahlenmäßige Nachweis über die Durchführung des geförderten Vorhabens. Es finden die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften Anwendung. Gesetzliche Grundlage der Förderung ist §45 des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Die Rechtsgrundlagen im Detail finden Sie unter www.recht.sachsen.de.

Kontakt


Spenden Sie jetzt! Zum Kontaktformular