BFD: Informationen für Einsatzstellen

Einsatzstellen im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst müssen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als solche anerkannt sein. Anerkennungsverfahren sind ständig möglich und werden von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) unterstützt. Insbesondere Umweltbildungseinrichtungen begrüßen wir zur Zusammenarbeit.
Jede anerkannte Einsatzstelle muss sich einer Zentralstelle zuordnen, die die vom BAFzA geförderten Plätze verteilt. Die LaNU gehört als Träger des BFDs zur Zentralstelle ÖBFD des FÖF e.V. (Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V.).
Der Vertrag für den BFD wird zwischen Bund und Freiwilligen geschlossen. Die Teilnehmer:innen im BFD sind vollständig sozialversichert. Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund bezuschusst. Für die Zusammenarbeit mit einer Einsatzstelle gibt es zudem eine Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und der LaNU, welche die Aufgabenverteilung klärt.
Die LaNU übernimmt für ihre kooperierende Einsatzstellen folgende Leistungen:
die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden
die Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminartage
Zahlung einer Aufwandsentschädigung (“Taschengeld”) entsprechend der gesetzlichen Regelungen an die Teilnehmenden
Anmeldung der Teilnehmenden bei der Sozialversicherung sowie Überweisung der monatlichen Beträge
zugehörige Verwaltungsarbeiten inklusive Nachweisführung gegenüber dem BAFzA
Unterstützung bei der Teilnehmer:innen-Akquise für den Bundesfreiwilligendienst
Die monatliche Einsatzstellenbeteiligung für Leistungen der LaNU beträgt pro BFDler:in über 27 Jahre 100 Euro pro Monat ggf. zzgl. einer möglichen Aufstockung des Taschengeldes der/ des Freiwilligen.
Für Freiwillige unter 27 Jahren beträgt die Einsatzstellenbeteiligung etwa 292 € pro Monat.
Das könnte Sie auch interessieren
Finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen
Hier erhalten Sie Informationen über Kriterien der finanziellen Unterstützung. Sie finden hier A... mehr