Naturschutzrecht und Umweltbildung – Befugnisse im Wald, im Schutzgebiet und in der freien Natur.
Zielstellung
Wie bewegen wir uns verantwortungsvoll in der Natur? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten, und wie schützen wir Artenvielfalt und Lebensräume? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung rund um das Thema Naturschutzrecht mit besonderem Fokus auf die Umweltbildung.
Die Veranstaltung vermittelt anschaulich:
Grundlagen des Naturschutzrechts: Wer darf was in der freien Natur? Was regelt das Bundesnaturschutzgesetz und was ist in Sachsen zu beachten?
Artenschutzrechtliche Belange: Welche Pflanzen und Tiere stehen besonders unter Schutz? Was ist beim Aufenthalt in Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu beachten?
Handlungsempfehlungen für die Praxis: Ob Einzelne, Gruppen oder Bildungseinrichtungen: Wie kann Umweltbildung in der Natur mit Rücksicht auf ihre schützenswerten Bewohner gestaltet werden?
Die Seminare „Naturschutzrecht“ bringen Licht in den „Paragraphen-Dschungel“. Ziel ist es juristisches Grundwissen zu vermitteln, welches gleichermaßen Handwerkszeug und Spielregeln einer verantwortungsvollen Tätigkeit im Naturschutz darstellt.
Teilnahmevoraussetzung
Die Veranstaltung baut auf die Grundlagenschulungen, welche 2024 stattgefunden haben, auf. Eine Teilnahme ist aber möglich, ohne diese Grundlagenschulung besucht zu haben.
Das Angebot richtet sich an alle, die aktiv im Naturschutz tätig sind, insbesondere Naturschutzhelfer und Naturschutzhelferinnen, sowie Anleitende der Jungen Naturwächtertreffen und Mitarbeitende der Naturschutzstationen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hinweise
Referentin: Silvia Tolkmitt, Rechtsanwältin bei Redeker Sellner Dahs
Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Die Veranstaltung findet online inhaltsgleich am 22.11.2025 statt: https://www.lanu.de/vxF