Aufruf zur Bewerbung für die Ausgestaltung eines Servicestellennetzwerkes BNE (2027/28)
Aufruf zur Beteiligung im Verfahren zur Identifizierung und Auswahl von Kooperationspartnern für die Ausgestaltung eines Servicestellennetzwerkes BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) stellt der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalts 2025/2026 und der darin festgelegten Verpflichtungsermächtigungen finanzielle Mittel für die Jahre 2027 und 2028 zum Weiterbetrieb des bestehenden Servicestellennetzwerkes BNE zur Verfügung.
Die Landeskoordinierungsstelle BNE (K-BNE) bei der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) hat ein systematisches Verfahren zur Neubestimmung des Servicestellennetzwerkes BNE gestartet, das aus insgesamt acht Servicestellen BNE (S-BNE) bestehen und an die seit 2023 laufende Arbeit anknüpfen soll. Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, die an einer Kooperation mit der LaNU in den Jahren 2027 und 2028 interessiert sind, um eigenverantwortlich, im Rahmen beschriebener Aufgaben, den BNE-Gedanken aktiv zu befördern, sind hiermit aufgerufen, sich für eine Mitwirkung im Netzwerk zu bewerben.
Mit dem vorliegenden Aufruf werden Bewerber für das Servicestellennetzwerk gesucht, die die bisherige Arbeit fortführen und weiterentwickeln. Nach Möglichkeit sollen ab 2027 sowohl neue interessierte Einrichtungen, Institutionen oder Organisationen als auch bereits bestehende erfahrene Kooperationspartner das neu zu bestimmende Servicestellennetzwerk bereichern.
A) Vorbemerkung
Die Landeskoordinierungsstelle BNE (K-BNE) bei der LaNU wurde 2023 vom SMK beauftragt, ein Netzwerk von acht Servicestellen BNE (S-BNE) in Sachsen aufzubauen und zu koordinieren. Die Einrichtung eines solchen Netzwerks war bereits 2020 durch die Beratungsgruppe „BNE in sächsischen Regionen und Kommunen“ empfohlen worden. In den Jahren 2021 und 2022 folgte ein Feldversuch, in dem gemeinsam mit BNE-Akteurinnen und Akteuren Aufgaben, Rollen und Strukturen für die Servicestellen entwickelt wurden. Parallel wurde das BNE-Lotsenprogramm initiiert und in die Netzwerkkonzeption integriert, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die K‑BNE und das Servicestellennetzwerk BNE sind als zentrale Umsetzungsstrukturen in der im Dezember 2025 fortgeschriebenen Sächsischen Landesstrategie BNE verankert. Diese Strategie setzt den gemeinsamen Rahmen zur Weiterentwicklung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen des Freistaates Sachsen. Auf Grundlage der entwickelten Strukturen nimmt die K-BNE ihre Aufgaben als zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle für das Netzwerk wahr.
Die K-BNE ist für das Verfahren zur Auswahl von acht S-BNE, für die sich anschließende Betreuung der Kooperationspartner sowie für die Koordination des BNE-Lotsenprogramms (Anhänge 4 und 5) zuständig. Sie wird in ihrer Arbeit von weiteren Kooperationspartnern – dem Landesverband Nachhaltiges Sachsen (LVNS) und dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen (ENS) – unterstützt.
B) Grundlagen der Kooperation
Das Servicestellennetzwerk dient folgenden Zielen:
Bildung lokal verankerter Hauptknotenpunkte zwischen regionalen BNE-Akteurinnen und -Akteuren sowie Förderung des Austauschs und der Vernetzung, vorwiegend im ländlich geprägten Raum Sachsens.
Pflege und Weiterentwicklung eines Netzwerks regionaler Kontaktstellen, bei dem einzelne S-BNE auf eigene Themenschwerpunkte oder Zielgruppen spezialisiert sein können. Der Kontakt und die Weitervermittlung von Anfragen innerhalb des Netzwerks ist jederzeit gewährleistet.
Verteilung der S-BNE über den Freistaat Sachsen, mit überwiegender Ansiedlung im ländlich geprägten Raum. Der Wirkungskreis soll in jedem Fall vorwiegend im ländlichen/regionalen Umland sein.
Implementierung und Verbreitung von BNE durch das BNE-Lotsenprogramm (Anhänge 4 und 5) in Bildungseinrichtungen in allen Regionen des Freistaates Sachsen.
Erste Anlaufstelle für Beratung in ihrer Region für alle interessierten Personen, Bildungseinrichtungen sowie Kommunen und Verwaltungen zum Thema BNE; Weiterleitung von Anfragen an kompetente Partnerinnen und Partner. Insbesondere bieten die S-BNE auch Beratungen zu den sächsischen BNE-Qualitätsstandards (Anhang 6) an und begleiten Bildungseinrichtungen bei der kritischen Selbstreflexion.
Organisation sowie Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Bildungsbereichen der „Sächsischen Landesstrategie BNE“1
Folgende Anforderungen müssen Einrichtungen für eine Kooperation erfüllen bzw. sind zu gewährleisten:
Sowohl der Sitz als auch der Wirkungskreis der Einrichtung müssen in Sachsen liegen, einen regionalen Fokus haben und in die gesamte Region ausstrahlen (siehe Regionen Anhang 3). Eine Einrichtung kann sich für maximal zwei Regionen bewerben. Die zweite Region stellt eine nachrangige Priorität dar.
Um den beabsichtigten Bildungscharakter zu wahren, dürfen Maßnahmen nicht geschäftlichen Interessen, politischen Organisationen, einseitiger Meinungsbildung, Anhänger‑ und Spendenwerbung sowie einseitiger öffentlicher Auseinandersetzung mit demokratischen Positionen dienen. Ausgeschlossen von der Kooperation sind außerdem Unternehmen, natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die bereits ganz oder teilweise durch den Freistaat Sachsen finanziert werden.
Die im Rahmen der Kooperation von der Einrichtung zu erfüllenden Aufgaben (auch die Zusatzleistungen) laut Anhang 2 dürfen in den Jahren 2027 und 20228 nicht bereits aus Mitteln des Freistaates Sachsen oder durch andere Programme Dritter finanziert werden.
Die Einrichtung muss in der Lage sein, alle im Anhang 2 benannten Aufgaben zu erfüllen und der K‑BNE regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Die Einrichtung verfügt über ausreichende Kapazitäten (Arbeitskraft, Mobilität, Arbeitsplatz), um die Aufgaben ab Januar 2027 zuverlässig wahrzunehmen.
Die Mitarbeitenden verfügen über die notwendige fachliche und pädagogische Kompetenz im Bereich BNE. Die Fachkompetenz kann durch eine entsprechende berufliche Ausbildung bzw. Qualifikation oder durch entsprechende Erfahrung des Personals nachgewiesen werden.
Die Einrichtung ist mit den Grundsatzpapieren „Sächsische Landesstrategie BNE“[1], „BNE-Lotsen-Programm“ (Anhang 4) sowie den „Anregungen für Bildungsanbietende zum Umgang mit BNE-Qualitätsstandards“ (Anhang 6) vertraut und kann diese anwenden.
Die Mitarbeitenden der Einrichtung sind in der Lage, eine inhaltliche und organisatorische Beratung interessierter Bildungseinrichtungen sowie kommunaler und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure hinsichtlich der Etablierung eines gesamtinstitutionellen BNE-Ansatzes („whole institution approach“) durchzuführen.
Die Teilnahme an relevanten Terminen der K-BNE wie z. B. Kick-Off, Weiterbildungs-, Vernetzungs- oder Fachveranstaltungen muss sichergestellt werden. Konkrete Termine für 2027 werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Hinweis: Die Zusatzleistungen (im Anhang 2 in gelb dargestellt) werden nur dann beauftragt, wenn über den vom Sächsischen Landtag noch zu beschließenden Doppelhaushalt 2027/2028 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Einrichtung verpflichtet sich jedoch grundsätzlich bereits mit Abgabe einer Bewerbung, diese Aufgaben bei Bedarf mit zu übernehmen.
Folgende Anforderungen sind wünschenswert:
Die Einrichtung ist bereits im Bereich BNE aktiv.
Die Einrichtung ist innerhalb ihrer Region bereits gut mit Akteurinnen und Akteuren vernetzt und arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen.
Die Einrichtung ist bereit, bereits im 2. Halbjahr 2026 eigenes Personal an Weiterbildungen bzw. Netzwerkveranstaltungen der K-BNE teilnehmen zu lassen, sofern diese angeboten werden. Dies ist kein Bewertungskriterium, wird jedoch als Vorteil für einen reibungslosen Einstieg in die Arbeit des neuen Netzwerkes betrachtet.
Finanzierung
Die im Rahmen der Kooperation von der LaNU zur Verfügung gestellten Mittel stellen eine Pauschale dar, welche der Einrichtung die Finanzierung sämtlicher der im Anhang 2 benannten regulären Aufgaben einer S-BNE ermöglicht (ohne Zusatzaufgaben). Die Mittel dürfen eigenständig und bedarfsgerecht zur Deckung aller Personal-, Sach-, und Verwaltungskosten sowie für den Einkauf von Dienstleistungen Dritter verwendet werden. Für die ordnungsgemäße Versteuerung der Mittel und die Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge sind die S-BNE selbst verantwortlich.
Zur Erfüllung der in Anhang 2 benannten Basisaufgaben (grün) werden jeder S-BNE jeweils folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
im Jahr 2027 insgesamt 35.000,00 EUR (einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer)
im Jahr 2028 insgesamt 35.000,00 EUR (einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer).
Die ggf. notwendige Versteuerung unterliegt der Verantwortung des Vertragspartners. Mit den genannten Beträgen ist die Finanzierung der Basisaufgaben (grün) vollständig abgedeckt. Die Zusatzaufgaben (gelb) sind in der oben genannten Finanzierung nicht enthalten.
Im Doppelhaushalt 2027/28 sind durch das SMK weitere Mittel veranschlagt, die auch eine Finanzierung dieser Zusatzaufgaben in Höhe von bis zu 53.000,00 EUR je S‑BNE und Jahr für das Servicestellennetzwerk BNE ermöglichen sollen. Vorbehaltlich der Bereitstellung dieser Haushaltsmittel durch den Sächsischen Landtag werden verpflichtend auch mindestens Teile der aufgeführten Zusatzaufgaben von den S‑BNE wahrzunehmen sein. Der konkrete Umfang richtet sich nach der Höhe der tatsächlich bereitgestellten Mittel.
Organisatorisches
Alle Bewerbungen, die die oben genannten Erfordernisse erfüllen, werden in die Auswahlentscheidung einbezogen.
Grundlage der Auswahlentscheidung sind die Angaben des Bewerbers in dem ausgefüllten Formular aus Anhang 1. Die Bewertung berücksichtigt zudem die in diesem Aufruf unter Punkt B dargestellte Zielstellung der regionalen Verteilung der S-BNE-Netzwerkpartner. Besonders gewichtige Kriterien sind das Engagement in der Region, die Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen sowie vorhandene Vorkenntnisse im Bereich BNE und Beratungstätigkeit. Die LaNU behält sich vor, die in der Bewerbung gemachten Angaben stichprobenhaft zu überprüfen. Die Auswahl der bestgeeigneten Kooperationspartner aus dem Pool der Bewerber erfolgt durch die LaNU in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe K‑BNE (beratendes Gremium). Die Grundlagen der Bewertung werden in Anhang 7 ausführlich dargestellt.
Die Zusammenarbeit mit den ausgewählten S‑BNE wird auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen geregelt. Der Vertragsentwurf befindet sich in Anhang 8. Die Finanzierungsmittel werden durch die LaNU entsprechend des Arbeitsfortschritts in Teilbeträgen ausgezahlt. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs kann zu Beginn jeden Jahres der Kooperationspartnerschaft ein Abschlag angefordert werden.
Für die Berücksichtigung im Rahmen des Auswahlprozesses muss eine schriftliche Bewerbung einschließlich aller geforderten Unterlagen bis zum 05.05.2026 bei der LaNU eingereicht werden. Bewerbungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benennung als Servicestelle BNE nach Abgabe einer Bewerbung.
Für die Bewerbung ist das beigefügte Formular aus Anhang 1 zu verwenden (als beschreibbare PDF auszufüllen). Bitte senden Sie das ausgefüllte PDF-Formular per E-Mail (nicht gescannt) ein. Zusätzlich ist dieses unterschrieben bis 05.05.2026 per E-Mail (eingescannt) oder per Post mit dem Betreff „Bewerbung BNE Servicestellen “ an folgende Adresse zu senden. Bitte fügen Sie ebenso die unterschriebene Einwilligungserklärung aus Anhang 10 bei:
oder
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Akademie, Bewerbung BNE Servicestellen
Riesaer Straße 7
01129 Dresden
Die Auswahlentscheidung wird voraussichtlich in der KW 22 oder 23/2026 getroffen und erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Kostenerstattung an die LaNU sowie der damit verbundenen Maßgaben gemäß Haushaltsgesetz des Freistaates Sachsen 2027/2028.
Für fachliche und organisatorische Fragen stehen Ihnen
Frau Juliane Pohlack (0351/ 81416-602, juliane.pohlack@lanu.sachsen.de) und
Frau Natalia Komarova (0351/81416-603, natalia.komarova@lanu.sachsen.de) zur Verfügung.
Anhänge (zum Download):
Anhang 2 - Tabelle mit Aufgaben, welche eine S-BNE übernimmt
Anhang 6 - Anregungen für Bildungsanbietende zum Umgang mit BNE-Qualitätsstandards
Anhang 8 - Vertragsentwurf zur Kooperation zwischen LaNU und künftiger S-BNE
Anhang 10 - Einwilligungserklärung in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
FAQ´s (Stand 31.03.2026):
Weiterführende Links
Kontakt
-
Juliane Pohlack
Landeskoordinierungsstelle BNE
+49 (0)351 - 81 41 66 02
E-Mail schreiben
-
Natalia Komarova
Landeskoordinierungsstelle BNE
+49 (0) 351 814161 603
E-Mail schreiben